Die Bergstation Alpin & Freeride Center

peter perhab stephan skrobar

Peter Perhab &
Stephan Skrobar

bergführer

Wir sind in der österreichischen Skilehrer- und Bergführerausbildung tätig, planen und führen die Fischer Transalp und koordinieren und leiten das Sicherheitstraining für die Freeride World Tour.

Gemeinsam leiten wir seit 2010 die Bergstation und arbeiten mit einem großartigen Team zusammen.

Kontakt

Allgemeine Anfragen an Die Bergstation
info@diebergstation.at

Peter Perhab
peter@diebergstation.at
+43 664 5953320

Stephan Skrobar
stephan@diebergstation.at
+43 676 5226818

Die Bergstation – Freeride & Alpin Center Dachstein
Schildlehen 88
A-8972 Ramsau am Dachstein

Impressum

Die Bergstation Alpin & Freeride Center Dachstein OG

Peter Perhab & Stephan Skrobar

Schildlehen 88
A-8972 Ramsau am Dachstein FN 353931m

Verwendung aller Webtexte und Fotos bitte nur mit Genehmigung. Texte und Webdesign hauptsächlich von Creatix Kommunikationsagentur, Fotos von Fischersports, Zlu Haller, Armin Walcher, Die Tauplitz/Tom Lamm, Herbert Raffalt, Mirja Geh, Raffael Falk, Salzkammergut/Katrin Kerschbaumer, Andreas Kocher, Pieps, Komperdell, Eska Gloves und unseren Camps und Touren.

Bankverbindung

Peter Perhab Stephan Skrobar DIE BERGSTATION
AT40 2081 5000 4399 8228
STSPAT2GXXX

Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsparteien

1.1. Das Vertragsverhältnis entsteht zwischen „Die Bergstation – Alpin & Freeride Center Dachstein OG“ (im Folgenden auch kurz: „Die Bergstation“), und Der- oder Demjenigen, die/der von Die Bergstation Leistungen in Anspruch nimmt (Teilnehmerin/Teilnehmer, im Folgenden geschlechtsneutral „Teilnehmer“), indem sie/er beispielsweise eine Buchung für eine angebotene Veranstaltung (Camp) vornimmt.

2. Geltungsbereich

2.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse, die von Die Bergstation als Erbringer von Leistungen mit ihren Kunden, den Teilnehmern, abgeschlossen werden. Davon abweichende AGB von Teilnehmern werden nicht anerkannt.

2.2. Die AGB gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Einzelvereinbarung abgeändert oder ergänzt (zB „Teilnahmebedingungen“ der einzelnen Camps) werden. Die AGB von Die Bergstation sind auch Grundlage für alle zukünftigen Verträge zwischen Die Bergstation und dem Teilnehmer, ohne dass auf sie im einzelnen Bezug genommen wird.

3. Begriffe

3.1. Website: Internetplattform von Die Bergstation auf der die relevanten Informationen zu den angebotenen Leistungen sowie zum Unternehmen abrufbar sind und über welche die (Teil-) Abwicklung der Geschäftsbeziehung erfolgt.

3.2. Freeride und Skitouren Camp (kurz: Camp): Von Die Bergstation organisierte ein- oder mehrtägige Veranstaltung, bei der – außerhalb von den Aufgaben einer Skischule und außerhalb der gesicherten Pisten – das „Erfahren“ von hochalpinem Gelände im Vordergrund steht.

3.2. Verbraucher: Teilnehmer, für den die geschäftliche Beziehung zu Die Bergstation nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG).

3.4. Sonstige Leistungen: Leistungen von Die Bergstation, die nicht in der Abhaltung von Camps bestehen (zB Materialverleih).

3.5. Sicherheits- und Notfallausrüstung: Mindestanforderung an Ausrüstung, wie zB Helm, Rückenprotektor, LVS-Gerät, Sonde und Schaufel.

4. Zustandekommen des Vertrags

4.1. Die auf der Website und den Foldern enthaltenen Angebote (Camps) und deren Beschreibung dienen der Information des Teilnehmers und stellen kein verbindliches Anbot dar. Die Anmeldung des Teilnehmers gilt als verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die gewünschte Leistung (gewünschtes Camp). Die Bergstation steht es frei, Angebote auf Abschluss eines Vertrages mit dem Teilnehmer binnen 14 Tagen ab Einlangen des Angebots entweder anzunehmen oder durch Absendung einer entsprechenden Erklärung an den Teilnehmer abzulehnen.

4.2. Die Annahme der Anmeldung durch Die Bergstation erfolgt innerhalb der 14-Tagesfrist durch Absendung einer Auftragsbestätigung mittels Email oder Telefon. Unterbleibt die Absendung einer Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist, so ist der Teilnehmer nicht mehr an sein Offert gebunden und kommt kein Vertrag zustande.

4.3. Eine fixe Reservierung für einen bestimmten Termin kommt erst mit Einlangen der bei den einzelnen Termin angeführten Anzahlung zustande (siehe Pkt. 6.1.). Die Teilnehmeranzahl an den Camps kann im Einzelfall beschränkt sein. Ist der betreffende Termin daher bei Einlangen der Anzahlung ausgebucht und wird einvernehmlich kein Ersatztermin gefunden, behält sich Die Bergstation das Recht vor vom Vertrag zurücktreten und der Teilnehmer erhält seine Anzahlung vollständig zurückersetzt. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn aus anderen – nicht dem Teilnehmer zurechenbaren – Gründen kein Vertrag zustande kommt oder der Vertrag nachträglich aufgelöst wird.

4.4. Abweichungen in der Durchführung der einzelnen Camps gelten als genehmigt, sofern sie geringfügig sind bzw objektive Gründe (wie zB Schlechtwetter in einem bestimmten Gebiet) erforderlich machen.

4.5. Die oben genannten Bestimmungen gelten sinngemäß für die sonstigen von Die Bergstation angebotenen Leistungen (sonstige Leistungen).

5. Preise

5.1. Grundsätzlich gilt jener Preis als vereinbart, der auf der Website bzw den Foldern bei den einzelnen Leistungen (Camps) angeführt ist. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. In den für die Camps angeführten Preisen sind allfällige Zusatzkosten, zB Liftkarten, Material (ausgenommen Pkt. 11.4.), Verpflegung und Unterkunft nicht enthalten.

5.3. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Teilnehmer für seine Unterkunft und Verpflegung selbst zu sorgen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Kosten zu tragen. Soweit Die Bergstation Unterkünfte empfiehlt, tritt sie nur als Vermittler auf, der Unterkunftsvertrag ist mit dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb zu schließen und besteht unabhängig vom Vertrag mit Die Bergstation.

6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug

6.1. Die fixe Reservierung für ein bestimmtes Camp wird erst dann vorgenommen, wenn die bei den einzelnen Angeboten angeführte Anzahlung vollständig auf dem Konto von Die Bergstation eingelangt ist. Das Restentgelt ist spätestens am Tag des geplanten Beginns eines Camps fällig und hat spätestens einen Tag vor Beginn des gebuchten Camps am Konto von Die Bergstation vollständig zu erliegen oder direkt in bar beim jeweiligen Guide bezahlt zu werden. Zahlungen per Kredit- oder Bankomatkarte können nicht angenommen werden. Befindet sich der Teilnehmer in Verzug, ist Die Bergstation berechtigt, ihn unter Aufrechterhaltung des vollen Zahlungsanspruchs von der Teilnahme am Camp auszuschließen.

6.2. Im Falle des Verzugs mit auch nur einem Teil des Angebotspreises gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der EZB veröffentlichten Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung eines die Zinsen übersteigenden Verzugschadens bleibt vorbehalten.

6.3. Die Bergstation ist berechtigt, Kostenersatz für bestimmte Nebenleistungen, wie z.B. die von ihr erfolgten Mahnungen, Wiedervorlagen von Rechnungen oder die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute sowie im Falle der Befassung eines Rechtsanwalts dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifsgesetz ergebenden Höhe zu verlangen, wenn die notwendigen und zweckentsprechenden Einbringungs-/Betreibungskosten nachgewiesen werden.

7. Aufrechnungsverbot

7.1. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an Die Bergstation aufzurechnen, außer im Fall der „Zahlungsunfähigkeit“ von Die Bergstation sowie in jenen Fällen, in denen die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Teilnehmers stehen und gerichtlich festgestellt oder schriftlich anerkannt worden sind.

7.2. Dem Teilnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn Die Bergstation ihre Leistung nicht vertragsgemäß erbringt, zahlungsunfähig ist oder ein solches gesetzlich vorgesehen ist.

8. Gewährleistung und Haftung

Gewährleistung

8.1. Die Gewährleistung richtet sich – soweit nicht zulässigerweise anders vereinbart – nach den jeweiligen gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Allfällige Reklamationen sind unverzüglich an Die Bergstation schriftlich oder mündlich zu richten.

8.2. Eine Abtretung der Gewährleistungsrechte durch den Teilnehmer an Dritte ist ausgeschlossen.

Haftung

8.3. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegen Die Bergstation bestehen nur, wenn diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Die Bergstation oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie sind – mit Ausnahme von Personenschäden – der Höhe nach mit dem Wert der Leistung oder dem Preis der sonstigen Leistung beschränkt.

8.4. Die Bergstation haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch das von den Teilnehmern selbst mitgebrachte und verwendete Material verursacht wird. Wird dem Teilnehmer von Die Bergstation Material zur Verfügung gestellt, so hat der Teilnehmer dieses selbst zu überprüfen und einzustellen und – falls er nicht selbst über die notwendigen Kenntnisse hierzu verfügt, die Überprüfung und Einstellung von einem fachkundigen Sportartikelhändler vornehmen zu lassen. Auf Anfrage wird Die Bergstation dem Teilnehmer entsprechende Fachgeschäfte nennen.

8.5. Für Verbraucher gilt ein Haftungsausschluss nur für Sachschäden und nur bei leicht fahrlässiger Verursachung durch Die Bergstation oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

9. Rücktritt – Storno

9.1. Bei den von Die Bergstation angebotenen Leistungen (siehe Pkt 3.2.) handelt es sich um sogenannte „Freizeit-Dienstleistungen“. Ein generelles Rücktritts- bzw Widerrufsrecht besteht daher nicht.

9.2. Ist der Teilnehmer aus medizinischen Gründen an der fix gebuchten Teilnahme an einem Camp verhindert, so kann er unter Beibringung einer ärztlichen Bestätigung vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls erhält der Teilnehmer eine geleistete Anzahlung vollständig zurückersetzt.

9.3. Ein Rücktritt von einem bereits fix gebuchten Camp ist weiters bis einen Monat vor dem geplanten Termin, schriftlich (einlangend) – ohne Angabe von Gründen – möglich. Bei Rücktritten die bis 5 Tage vor dem geplanten Termin bei Die Bergstation einlangen, fällt eine Stornogebühr von 50% der Gesamtkosten an, bei späterem Rücktritt hat der Teilnehmer den vollen Preis zu leisten.

9.4. Die Rücktrittsmodalitäten mit Die Bergstation sind unabhängig vom jeweiligen Unterbringungsvertrag. Für eine Stornierung der Unterkunft zu den jeweiligen Bedingungen hat der Teilnehmer daher selbst Sorge zu tragen.

9.5. Die von Die Bergstation angebotenen Camps werden ab einer Teilnehmeranzahl von 3 Personen durchgeführt. Sollten für einen Termin weniger Teilnehmer angemeldet sein, behält sich Die Bergstation das Recht vor, das entsprechende Camp bis 1 Woche vor dem geplanten Termin schriftlich abzusagen und – mangels einvernehmlich festgesetzten Ersatztermins – vom Vertrag zurückzutreten. Eine Anzahlung wird diesfalls vollständig rückersetzt. Der Teilnehmer wird davon rechtzeitig verständigt und entstehen ihm dadurch keine weiteren Ansprüche gegen Die Bergstation.

10. Pflichten von Die Bergstation

10.1. Die Bergstation setzt zur Abhaltung der Camps nur staatlich geprüfte Berg- und Skiführer bzw staatlich geprüfte Skiführer (Guides) ein.

10.2. Die Bergstation ist bemüht die durchgeführten Touren nach den jeweils notwendigen Sicherheitsanforderungen durchzuführen. Dazu gehört auch, dass Guides und Teilnehmer abseits der gesicherten Pisten nur mit entsprechender Sicherheits- und Notfallausrüstung (Helm, Rückenprotektor, LVS-Gerät, Sonde und Schaufel) unterwegs sind.

10.3. Die Bergstation garantiert keinen Erfolg. Sollte sich herausstellen, dass ein Teilnehmer – trotz gegenteiliger Angaben in der Anmeldung – nicht über notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt die angebotenen Abfahrtsrouten ohne Gefährdung für sich selbst oder die anderen Teilnehmer zu absolvieren, so ist Die Bergstation nicht verpflichtet, dem Teilnehmer diese grundlegenden Kenntnisse des Ski- bzw Snowboardsports zu vermitteln. Diesfalls behält sich Die Bergstation das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Camp auszuschließen. Die Beurteilung, ob der Teilnehmer nicht über die oben genannten Kenntnisse verfügt, obliegt dabei alleine dem jeweiligen Guide.

11. Pflichten des Teilnehmers

11.1. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Freeriding außerhalb der gesicherten Skipisten (freier Skiraum), wegen der damit verbundenen objektiven Gefahren, ein hohes Maß an Selbstverantwortung/disziplin und körperlicher Fitness voraussetzt. Es liegt daher in der Eigenverantwortung des Teilnehmers, dass er die körperlichen Voraussetzungen für ein Camp erfüllt und wird er Die Bergstation bei der Anmeldung bzw vor der ersten Alpintour über seine Fähigkeiten und bisherigen Erfahrungen wahrheitsgemäß aufklären. Der Teilnehmer hat die geforderte Sicherheits- und Notfallausrüstung (Pkt. 3.5.) grundsätzlich selbst beizubringen. Zusätzlich wird die Verwendung eines Airbag-Systems oder eines ähnlichen Notfallsystems empfohlen.

11.2. Mit dem Teilnehmer werden bei Beginn des gebuchten Camps die Teilnahmebedingungen erörtert und der Teilnehmer kann sich bei allfälligen Fragen an die Guides wenden. Akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen nicht oder täuscht er über seine Kenntnisse und Fähigkeiten, so ist Die Bergstation, sollte dadurch eine Gefährdung der anderen Teilnehmer nicht auszuschließen sein, berechtigt den Teilnehmer ohne Kostenersatz von der Veranstaltung auszuschließen. Ein allfälliger Schadenersatzanspruch von Die Bergstation bleibt davon unberührt, wobei der Beweis darüber, ob er über die vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, dem Teilnehmer selbst obliegt.

11.3. Der Teilnehmer ist für das von ihm verwendete Material nach dem Stand der Technik selbst verantwortlich. Der Teilnehmer wird insbesondere vor Beginn des Camps, falls er nicht selbst über die dafür notwendigen Kenntnisse verfügt, seine Bindung von einem Fachbetrieb überprüfen und auf die Bedürfnisse des Freeridings (Variantenfahren im hochalpinen Gelände) einstellen lassen.

11.4. Der Teilnehmer hat das ihm von Die Bergstation allfällig zur Verfügung gestellte Material sorgfältig zu verwenden. Für grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Beschädigungen, hat der Teilnehmer den Wert voll zu ersetzen.

11.5. Sollte der Teilnehmer nicht über eine spezielle (Sport-)Versicherung verfügen (zB durch ÖSV-, AV-Mitgliedschaft, ÖAMTC-Schutzbrief), wird ihm empfohlen eine Unfall- und Bergekostenversicherung abzuschließen.

12. Datenschutz und Werbung

12.1. Der Teilnehmer willigt darin ein, dass Die Bergstation dessen personenbezogene Daten wie Vorname, Nachname, Telefon-Nummer, Email-Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindungen für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet und dem Teilnehmer elektronische Post zu Werbezwecken zusendet. Der Teilnehmer kann der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen.

12.2. Diese kundenbezogenen Daten werden zur Kundenbetreuung gespeichert und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

12.3. Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, gegen die Verwendung seiner Daten unter der Emailadresse info@diebergstation.at Widerspruch zu erheben.

13. Immaterialgüterrechte

13.1. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass für Die Bergstation an ihrer Website und deren Inhalten wie Texte, Grafiken, Logos, Marken, Titel, Programme, Preiszusammenstellungen, Datenbanken und sonstigen Leistungen, Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte bestehen. Diese rechtlich geschützten Inhalte dürfen daher nur mit Zustimmung von Die Bergstation bzw den sonstigen Rechteinhabern verwendet werden.

13.2. Soweit Die Bergstation bei den einzelnen Camps Foto- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer anfertigt, gibt der Teilnehmer vorweg seine Zustimmung zur uneingeschränkten Verwendung dieser Foto- oder Filmaufnahmen durch Die Bergstation. Insbesondere stimmt der Teilnehmer zu, dass Die Bergstation, die im Rahmen der Camps angefertigten Foto- oder Filmaufnahmen, auf der Website (zB Galerie) und/oder Foldern zu Werbezwecken und/oder zur Berichterstattung über abgehaltene Veranstaltungen, veröffentlicht. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit einer Verwendung der von ihm gemachten Aufnahmen schriftlich zu widersprechen.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1. Rechtsgeschäftliche Willenserklärungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen haben schriftlich (auch auf elektronischem Weg, zB per Email) an die zuletzt bekannte oder bekanntgegebene Adresse zu erfolgen. Der Nachweis des Zugangs (zB Eintreffen der elektronischen Nachricht am Posteingangsserver) trifft den jeweils Erklärenden.

14.2. Bis zur vollständigen Abwicklung des Vertragsverhältnisses hat der Teilnehmer Änderungen seiner persönlichen Daten an Die Bergstation mitzuteilen. Widrigenfalls gelten Erklärungen von Die Bergstation als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse (Emailadresse) übermittelt wurden.

14.3. Sämtliche Anfragen, Auskünfte, etc. im Zusammenhang mit Die Bergstation sind an die Emailadresse info@diebergstation.at zu richten.

14.4. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

14.5. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der gesamten AGB zur Folge, sondern ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt.

15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Die Bergstation und dem Teilnehmer, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen, ist ausschließlich österreichisches Recht – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Bestimmungen des IPRG und des EVÜ – anzuwenden.

15.2. Erfüllungsort ist Ramsau am Dachstein.

15.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern kein Zwangsgerichtsstand besteht, das Bezirksgericht Schladming. Die Bergstation behält sich vor, Klagen auch beim allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten bzw dort einzubringen, wo sich ein Vermögen des Beklagten befindet.

15.4. Für Klagen von Die Bergstation gegen Verbraucher gilt die Zuständigkeit des Gerichts, in dessen Sprengel der Wohnsitz, ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.